„Wo möglich“ sollen die Programme zur Sanierung der Berliner Schulen ausgeweitet werden. „Die erforderlichen Investitionen in den baulichen Zustand der Schulen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, seien „auch in den nächsten beiden Jahren gesichert“.
Zu unkonkret, zu wenig, werden jetzt viele sagen. Andere sind möglicherweise froh um einen, der keine leeren Versprechungen macht. Was meinen Sie, liebe Leser? Diskutieren Sie mit, nutzen Sie die Kommentarfunktion.
İlkin Özışık gehört dem Parlament seit dem 18. September 2011 an. In Moabit als Kind eines Arbeiters geboren und aufgewachsen, arbeit er heute als Bildungs- und Berufsberater in seinem Kiez.
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Der bauliche Zustand Berliner Schulen lässt trotz erheblicher Anstrengungen in den letzten Jahren noch immer zu wünschen übrig. Die SPD will daher auch in den kommenden Jahren die erfolgreichen Programme zur Modernisierung und Sanierung der Schulen aufrechterhalten und, wo möglich, ausweiten. Im Zeitraum 2009 bis Mitte 2015 wurden insgesamt 1,131 Mrd. € aus verschiedenen Töpfen aufgewendet, um die Situation vor Ort zu verbessern. So konnten allein über das Schulanlagensanierungsprogramm in den zurückliegenden 6 Jahren über 1.500 Baumaßnahmen realisiert werden. 2014 und 2015 wurden/werden 17 Modulare Schulergänzungsbauten realisiert. Damit sind in sehr kurzer Zeit 276 zusätzliche Unterrichtsräume entstanden. Über die SIWA-Mittel werden insgesamt an 44 Schulstandorten größere Baumaßnahmen durchgeführt.
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2016/17 wurde erstmals ein Verfügungsfonds für Schulen mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € p.a. eingerichtet. Bisherige Mittel des Schulanlagensanierungsprogramm (sog. „7.000,-€-Mittel“) werden um einen erhöhten Ansatz aus den PKB-Mitteln verstärkt und den Schulen als relativ flexibel verwendbare Schulbudgets zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung erfolgt durch eine größenabhängige Komponente (Zahl der Schüler/innen) auf insgesamt max. 20.000 € pro Schule und Jahr. Die Mittel sollen von den Schulen vorrangig für Schönheits- und Kleinreparaturen, Honorare für Fortbildung und optional in Form von Ermäßigungsstunden zum Einstieg in den Aufbau einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die inklusive Schulentwicklung genutzt werden können.
Jede Schule erhält 7.000 € für kleine Instandhaltungsarbeiten als Grundlage plus 14 € pro Schüler/in bis maximal 20.000 €. Grundlage für die Berechnung sollen die im September von der Schule im Zusammenhang mit der Lehrerbedarfsfeststellung (LBF) gemeldeten Schülerzahlen sein. Die Titel 42780, 51980, 52580 und 68480 sind gegenseitig deckungs-fähig. Eine Quotierung oder Festlegung ist zzt. nicht vorgesehen. Jede Schule in öffentlicher Trägerschaft wird ohne Antrag einen Verfügungsfonds erhalten.
Darüber hinaus sind für Investitionen 180,6 Mio. € aufgewendet worden. Für die Sanierung der Sanitäreinrichtungen an den Schulen konnten 12 Mio. € verwendet werden. Mit den Verankerungen im Doppelhaushalt haben wir dafür Sorge getragen, dass die erforderlichen Investitionen in den baulichen Zustand der Schulen auch in den nächsten beiden Jahren gesichert werden.
Verteilung der Mittel 2009-2015:
Bauliche Unterhaltung der Bezirke: 377,5 Mio.€
Schulanlagensanierungsprogramm: 324 Mio.€
Investitionen: 180,6 Mio.€
Mobile Ergänzungsbauten: 29,8 Mio.€
Sanitärsanierungsprogramm: 12 Mio.€
Stadtumbaumittel (2013 – 2015) 111,5 Mio.€
SIWA (bis Ende 2016) 95,8 Mio.€
Summe: 1,131 Mrd. €
İlkin Özışık